„Je mehr wir denken können, daß diese Eltern herzliche Freunde unserer Schule sind, desto besser, desto kraftvoller wird dasjenige geleistet werden können, was wir in dieser Schule leisten wollen.“ Rudolf Steiner, Elternabend, 13.01.1921
Elternvertreter sind von den Eltern der jeweiligen Klasse gewählte Vertreter. Auf einem Elternabend zu Schuljahresbeginn werden für die Dauer von 2 Jahren pro Klasse möglichst zwei dieser Vertreter gewählt. Sie sind Ansprechpartner für die Eltern ihrer Klasse und den Klassenlehrer.
Die Elternvertreter halten für ihre Klasse den Kontakt zum Kollegium und zu den Eltern anderer Klassen, indem sie regelmäßig an der Elternvertreterkonferenz (EVK, s.u.) teilnehmen. Sie vertreten dort Belange der Klasse von Elternseite gegenüber der Schulgemeinschaft und tragen Informationen, Fragen und Aufgaben aus dem Schulganzen wieder in die Elterngemeinschaft der Klasse zurück.
Darüber hinaus wählt die EVK Delegierte für verschiedene weitere außerschulische Gremien. Dazu gehören die Bundeselternratstagung, die Regionaltagung sowie der Kreis- und Stadtelternrat.
Staatlich genehmigte Ersatzschule
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